Abgasüberprüfung

Die Abgasprüfung wird gemäß TRGS 554 Dieselemissionen (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe) durchgeführt. Hintergrund für diese Prüfung ist die Messung von Rußpartikeln der Abgase von Dieselmotoren an Arbeitsplätzen, um zu gewährleisten, dass der krebserregende Partikelanteil unterhalb der erlaubten Konzentrationen bleibt.

Zudem wirken sich diese Prüfung und ein optimal eingestellter Motor positiv auf den Kraftstoffverbrauch, die Motorleistung sowie die Lebensdauer des Motors aus.

Mit Treibgas betriebene Gabelstapler werden zusätzlich zur FEM 4.004 Prüfung, auch entsprechend der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D34 geprüft. Ziel ist es, den ordnungsgemäßen Zustand der Treibgasanlage zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Dichte & Funktion. Hierbei muss der Schadstoffgehalt im Abgas überprüft und auf den niedrigsten, erreichbaren Wert eingestellt werden, um zu vermeiden, dass Gas entweichen kann.

Zeitgleich reduziert die richtige Einstellung der Treibgasanlage den Treibgasverbrauch, wodurch die Vorgaben bezüglich des Kohlenmonoxidgehalts eingehalten werden.

Unsere qualifizierten Techniker sind selbstverständlich mit den entsprechenden Prüfgeräten ausgestattet und mit den Messungen bestens vertraut und geschult. Die gesetzliche Vorschrift verlangt alle 1.000 Betriebsstunden oder einmal jährlich eine Prüfung, welche jederzeit separat oder im Rahmen der allgemeinen Wartung durchgeführt werden kann.

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