Wartung & UVV

UVV Prüfung gem. BGV D27 (FEM 4.004)

Die Grundsätze für die FEM 4.004-Prüfung von Gebrauchtstapler, Gabelstapler und Lagertechnik lauten:
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Wir führen für Sie die UVV Prüfung gemäß BGV D27 (FEM 4.004) durch, legen das Prüfbuch an und versehen den Stapler / Hubwagen mit der entsprechenden Plakette. Unser Service für Ihre Flurförderzeuge und Hubtische: Fachkundig, schnell und zuverlässig.

Fragen Sie nach unseren attraktiven Angeboten für die Region Stuttgart, Waiblingen, Fellbach, Weinstadt, Remshalden, Winnenden, Schwäbisch Gmünd, Aalen, Schorndorf, Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Göppingen, Filderstadt, Ostfildern, Plochingen, Nürtingen, Kirchheim, Böblingen, Sindelfingen, Bad Cannstatt und Pforzheim.

Für die jährlich gesetzlich vorgeschriebenen UVV-Prüfungen, Wartungen bzw. UVV-Prüfungen inkl. Wartungen können Pauschal- Wartungs-Vereinbarungen getroffen werden, gestaffelt nach der Anzahl der jährlichen Wartungen und nach Gerätetypen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein spezielles Angebot für Ihre Gabelstapler und Gebrauchtstapler. Auch Ihre anderen Hebe- und Fördergeräte können Sie durch uns, entsprechend den aktuellen UVV-Vorschriften (Flurförderzeuge: BVG D 27 und Hebebühnen: UVV 14 -VBG 14), jährlich prüfen und warten lassen.

Ebenso wie bei motorbetriebenen Gabelstapler, müssen auch handbetriebene Geräte, wie Hubwagen, Hochhubwagen oder Hubtische einer jährlichen Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung werden folgende Punkte gemäß BGG 941 durchgeführt:

  • Allgemeine Sichtprüfung (Verschleiß, Verschraubung, Allgemeinzustand, etc.)
  • Prüfung der Lenkung (Gelenke, Lenkgestänge, Deichselsicherung)
  • Prüfung der Räder (Radlager, Radbolzen, Bereifung)
  • Prüfung der Bremsen (falls vorhanden)
  • Prüfung des Fahrgestells (Rahmen, Traverse, Schweißnähte)
  • Prüfung der Hydraulikanlage (Leichtgängigkeit und Dichtheit bei Nennlast, sichere Funktion des Schalthebels)
  • Prüfung des Hubgerüstes (falls vorhanden)

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